Schnelle Pedelecs, auch S-Pedelecs oder Speed-Pedelecs genannt, gehören zu den Kleinkrafträdern und sind somit keine Fahrräder mehr. S-Pedelecs funktionieren wie e-bikes, d.h. der Fahrer muss weiterhin selbst in die Pedale treten. Allerdings endet die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Der Motor darf eine maximale Nenndauerleistung von bis zu 4.000 Watt haben und maximal die vierfache Tretkraft unterstützen (max. 400% Tretkraftunterstützung). Rechtlich sind einige Besonderheiten zu beachten: Eine Betriebserlaubnis oder eine Einzelgenehmigung des Herstellers durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist erforderlich. Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und benötigen einen Rollerführerschein. Beim Fahren muss ein geeigneter Helm getragen werden. Radwege dürfen nicht benutzt werden.