Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen (to lease = mieten). Leasing ist jedoch nicht mit Mietkauf im steuerrechtlichen Sinne gleichzusetzen. Hier bleibt die Leasinggesellschaft während der gesamten Laufzeit Eigentümer. Als Arbeitgeber sind Sie der Leasingnehmer, der das Fahrrad seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Weg zur Arbeit und für die private Nutzung zur Verfügung stellt. Der Vorteil: Im Vergleich zum Direktkauf haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Gehaltsumwandlung eine erhebliche Kostenersparnis (bis zu 40%).

Beim Mietkauf geht das Finanzamt von einem Kreditkauf aus. Mit Zahlung der ersten Rate wäre das Fahrrad also bereits Ihr Eigentum.

Anders beim Leasing. In diesem Fall bleibt die Leasinggesellschaft während der gesamten Laufzeit Eigentümer des Fahrrads. Als Arbeitgeber sind Sie der Leasingnehmer, der seinen Mitarbeitern das Fahrrad für den Arbeitsweg und zur privaten Nutzung überlässt.